Hallo und Willkommen beim TV Olpe
Wir informieren Sie hier über unser Sportangebot und den Verein.
von Thorsten Kämpfer
Aktualisierte CoronaSchVO
Ab Donnerstag, den 13.01.2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung für NRW. Es bleibt bei der bisherigen 2Gplus-Regelung für Sportangebote in Innenräumen. Gemäß der Verdnung gilt:
- Kinder bis zum Schuleintritt sind geimpften und getesten Personen gleichgestellt
- Kinder und Jugendliche vom Schuleintritt bis einschl. 15 Jahren sind geimpften gleichgestellt (2G) und gelten durch die regelmäßigen Schultestungen als getestet ("Plus"). Ein Testnachweis ist den Übungsleitern nicht zwingend vorzulegen.
- Jugendliche Schüler ab 16 Jahren müssen geimpft oder genesen sein und einen Testnachweis (Schule oder offizielle Teststelle) vorlegen. An Stelle des Testnachweises gilt auch eine Boosterimpfung
- Sportlerinnen und Sportler älter als 16 Jahre müssen geimpft oder genesen sein und einen Testnachweis (offizielle Teststelle) vorlegen. An Stelle des Testnachweises gilt auch eine Boosterimpfung
Wir hatten in den vergangenen Tagen zahlreiche Rückfragen, hinsichtlich der von uns für diese Woche aufgestellten Regelungen, die etwas über den Regelungen der bis Mittwoch gültigen CoronaSchVO hinausgingen. Wie alle Vereine sind wir bemüht, kein Infektionstreiber zu sein und sind gleichzeitig den Schutz unserer Mitglieder und Übungsleiter:innen verpflichtet. Die jetzige Neufassung der CoronaSchVO und die nun wieder regelmäßigen Testungen in der Schule bilden eine gute Grundlage für das gemeinsame Sporttreiben.