Hallo und Willkommen beim TV Olpe

Wir informieren Sie hier über unser Sportangebot und den Verein.

von Thorsten Kämpfer

Sportlicher Start

Die seit dem 28.12.21 geltende Corona-Schutzverordnung NRW hat für viele Bereiche des gesellschaftlichen Miteinanders veränderte Zugangsbedingungen definiert. Verallgemeinert kann man sagen, dass dort, wo das Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist, die 2Gplus-Regelung gilt. Dies gilt somit auch für die Sporthallen und Schwimmbäder.

Eine Teilnahme ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Schnelltest von befugter Stelle vorweisen können (Schnelltest gültig 24 Std. / PCR-Test gültig 48 Std.). Die Nachweise über die Impfung oder die Genesung sowie das negative Testergebnis müssen in digitaler oder Papierform in Kombination mit einem Lichtbildausweis dem Übungsleiter:in vorgelegt werden.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren benötigen weder einen Impf- noch Schnelltest-Nachweis
  • Kinder und Jugendlichen zwischen 6 bis einschließlich 15 Jahren sind auf Grund der Schultestungen immunisierten Personen gleichgestellt (§ 2 Abs. 8, Satz 2 CoronaSchVO).
  • bei Vorlage eines Attests, dass eine Corona-Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, genügt die Vorlage eines negativen Testergebnisses von befugter Stelle (Schnelltest gültig 24 Std. / PCR-Test gültig 48 Std.)

Für Schüler bis einschl. 15 Jahre gilt für Montag, den 10.01.2021 (Schulbeginn nach den Ferien), dass diese zur Teilnahme an unseren Sportangeboten ebenfalls einen Schnelltest einer befugten Stelle (hier nicht die Schule selbst) nachweisen müssen. Aus das Freizeitbad Olpe verlangt explizit für diesen Tag einen Schnelltestnachweis einer befugten Stelle.

Aufgrund des difusen Infektionsgeschehens und zur Absicherung aller weisen wir darauf hin, dass für die kommende Woche auch Kinder bis einschl. 15 Jahren einen Schnelltestnachweis für diejenigen Tage benötigen, an denen sie in den weiterführenden Schulen nicht getestet werden (vornehmlich am Dienstag und Donnerstag).

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