Hallo und Willkommen beim TV Olpe ...

... verbringen Sie angenehme Stunden mit Freunde in unserer Jahnhütte!

Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Jahnhütte

Der Turnverein Olpe 1848 e. V., Winterbergstr. 13, 57462 Olpe vermietet die Jahnhütte zu den nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Nutzungsgebühr 150 € / Tag
  2. Gleichzeitig ist eine Kaution von 200,00 Euro zu entrichten, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Grundstücks und der Räume in gereinigtem Zustand zurückerstattet wird.
  3. Das Nutzungsentgelt ist im Voraus, 2 Wochen vor Nutzung der Hütte, direkt auf das Konto der Sparkasse Olpe BLZ 462 500 49, Konto 1255, BIC WELADED1OPE, IBAN DE05462500490000001255 oder auf das Konto der Volksbank Olpe, BIC GENODEM1WDD, IBAN DE40462618220202688800 zu überweisen.
  4. Die Kaution ist zum Zeitpunkt der Hüttenübergabe bar an die Bevollmächtigten des TV Olpe zu entrichten
  5. Im möglichen Vertretungsfall wird der Mieter entsprechend durch den Hüttenwart des TV Olpe informiert.
  6. Zwecks Terminierung der Hüttenübernahme und späterer Rückübergabe setzt der Mieter sich rechtzeitig, d. h. mindestens 5 Tage vorher, mit Herrn Nieder telefonisch in Verbindung.
  7. Die Schlüsselübergabe bzw. Schlüsselrückgabe erfolgt nach Absprache mit durch/an den Bevollmächtigten.
  8. Ebenfalls wird der Mieter darauf aufmerksam gemacht, dass die Hütte in einem Jagdgebiet liegt.
  9. Musikveranstaltungen und der Einsatz von Lautsprechergeräten im Freien sind nicht erlaubt. Ab 24:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
  10. Eine Nutzung ist nur für Erwachsene möglich. Bei Stufenfeiern und 18-jährigen Geburtstagen müssen die ganze Zeit ältere Erwachsene (ab 25 Jahre) anwesend sein und diesen Vertrag unterschreiben.
  11. Die Hütte ist für eine Nutzung von max. 60 Personen ausgelegt. Eine darüberhinausgehende Belegung bedarf nach Absprache (nur in begründeten Fällen) mit der Geschäftsführung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
  12. Das Mobiliar und das Grundstück sind pfleglich zu behandeln. Für alle Schäden, die an der Mietsache entstehen, haftet der Mieter. Eine entsprechende Preisliste hängt aus.
  13. Die Feuerstelle unterhalb der Hütte muss nach der Nutzung richtig ausgemacht werden, dass keine Glut mehr vorhanden ist.
  14. Der Vermieter kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn der Mieter gegen die Mietbedingungen verstößt.
  15. Bei der Hüttenübernahme kontrollieren der Mieter und der Verantwortliche des TV Olpe gemeinsam den ordnungsgemäßen Zustand der Hütte und des Hüttengeländes und bestätigen dieses schriftlich.
  16. Der Mieter verpflichtet sich, die Hütte in dem Zustand wieder zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat (Details dazu im Mietvertrag)
  17. Die Kaution dient dem TV Olpe als Sicherheit im Falle eines entstandenen Schadens, vom Mieter verursachte zusätzliche Stunden oder im Falle der Nichtreinigung.Sie wird bei Rückgabe der Schlüssel an den Mieter zurückgezahlt, sofern die Jahnhütte in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wird. Der Bevollmächtigte des TVO ist in anderem Fall dazu berechtigt, die Kaution nach eigenem Ermessen zu kürzen, um dann die anzufallenden Reinigungs- oder Reparaturarbeiten zu erbringen. (je Arbeitsstunde und Person 12,50 Euro). Sollten diese Kosten die Kaution übersteigen, so werden die Kosten in Rechnung gestellt.
  18. Sollte die Hütte bei Übergabe nicht im vertragsgemäßen Zustand sein, wird für die Wartezeit des Hüttenwarts eine Pauschale von 15,00 Euro von der Kaution abgezogen.
  19. Der Mieter kann von der Geschäftsführung innerhalb von 1 Monat nach Rückgabe der Hütte eine entsprechende Abrechnung darüber verlangen.
  20. Für die notwendigen Reinigungs – und Toilettenutensilien trägt der Mieter Sorge.
  21. Der Mieter kann die Anmietung bis 14 Tage vor der geplanten Übernahme mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro kündigen. Danach ist die volle Benutzungsgebühr zu entrichten.
  22. Der Turnverein Olpe e.V. kann seinerseits ein Rücktrittsrecht, aus wichtigem Grund, spätestens bis 14 Tage vor geplanter Übergabe ausüben.

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